Laschet verhindern!

Räumung und Abriss von Baumhäusern im Hambacher Forst oder wie Armin Laschet sich über Recht und Gesetz hinwegsetzt

Lage des noch erhaltenen Teils „Hambacher Forst“ zwischen Braunkohle-Abbruchkante und A4/RWE-Hambachbahn im Bereich Morschenich (alt) und Manheim (alt) Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Hambacher_Forst

Das Verwaltungsgericht Köln (VG Köln, Urteil v. 8.9.2021 – 23 K 7046/18, PM v. 8.9.2021[FJM1]) hat am 11. September entschieden, dass die Stadt Kerpen, die auf Weisung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW und damit von Ministerpräsident Armin Laschet im Hambacher Forst Baumhäuser und andere Anlagen geräumt und beseitigt hat, gegen das Recht verstoßen hat. Der angebliche Brandschutz war nur vorgeschoben.

Hambacher Forst – ach ja, Braunkohletagebau, das wissen viele Menschen, nicht nur in der Nähe von Köln. Und viele werden nicht vergessen haben, dass die Baumhäuser und andere Anlagen, die von Gegnern des Braunkohlebergbaus in den Jahren 2012 bis 2018 in den verbliebenen Teilflächen des Hambacher Forsts gebaut und bewohnt wurden, im Sommer 2018 platt gemacht wurden. Gegen ihren Willen musste die Stadt Kerpen die im Hambacher Forst vorhandenen Baumhäuser im Wege des so genannten „Sofortvollzugs“ räumen und beseitigen.

Dabei sollte die Maßnahme ausdrücklich auf baurechtliche Vorschriften und nicht auf das Polizei- und Ordnungsrecht oder das Forstrecht gestützt werden. In der Begründung der Weisung führte das Ministerium u. a. aus, dass die Baumhäuser baurechtlich unzulässig seien, weil Bestimmungen des Brandschutzes verletzt seien. Ab dem 13.9.2018 räumte und beseitigte die Stadt Kerpen mit Amtshilfe starker Polizeikräfte und mit Unterstützung von Mitarbeitern des Energiekonzerns RWE sämtliche Anlagen der Protestbewegung am Boden und in den Bäumen, nachdem sie zuvor zum Verlassen der Anlagen binnen 30 Minuten aufgefordert hatte.

Einem damaligen Bewohner einer der Anlagen im Hambacher Forst, der die Zerstörung seiner Wohnung für rechtswidrig hält und gegen die Stadt Kerpen geklagt hat, hat nun das VG Köln Recht gegeben.

Nach Ansicht des Gerichts ging die Maßnahme so gar nicht. Aus der Weisung des Ministeriums sei erkennbar, dass die Räumungsaktion nur dazu diente, die Braunkohlegegner aus dem Hambacher Forst zu entfernen. Das Baurecht wurde also nur vorgeschoben, um eine politisch motivierte Aktion abzusegnen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber eine mögliche Berufung der Stadt Kerpen müsste Herr Laschet wahrscheinlich auch wieder anweisen.

Was bedeutet ein solches Vorgehen von Armin Laschet für mich – und für dich vielleicht auch –, wenn wir ihn uns als neuen deutschen Bundeskanzler vorstellen:

  • Wir können uns nicht darauf verlassen, dass Behörden nach bestehenden Gesetzen handeln, denn es kann ja sein, dass – aus welchen Gründen auch immer – Armin Laschet – einem Juristen! – etwas nicht passt oder er etwas durchsetzen will, was das Gesetz nicht hergibt. Deutschland als Bananenrepublik.
  • Vertrauen kann man in einen solchen Regierungschef nicht haben. Wehe dem Volk, das Armin Laschet als nächsten deutschen Bundeskanzler ertragen muss.
  • #Laschet verhindern – Grün wählen!

Ein Beitrag von Erika Simon


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