Ähnlich wie 2018 bereits in den Niederlanden befindet auch das Bundesverfassungsgericht die Klimaschutzpolitik der Regierung für nicht ausreichend; der Klimaschutz ist demnach über das Jahr 2030 hinaus nicht ausreicheng geregelt. Annalena Baerbock kommentierte das gestern wie folgt:
„Dies ist ein historisches Urteil. Die klare Botschaft des Bundesverfassungsgerichts ist: Zu wenig Klimaschutz bedroht die Freiheitsrechte dieser und kommender Generationen. Wir und unsere Kinder haben ein Grundrecht auf Zukunft. Das ist eine Ansage, die Folgen haben muss. Die Zeit der Ausreden ist vorbei.
Zu Recht stellt das Gericht fest, dass die grundrechtlichen Schutzpflichten und das verfassungsrechtliche Gebot, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, mehr erfordern als vage gesetzliche Ankündigungen künftiger Ziele. Wir müssen jetzt konsequent und konkret handeln, um mehr Co2 einzusparen. Sonst haben kommende Generationen keinen ausreichenden Spielraum mehr.
Das heißt, es braucht ein Klimaschutzsofortprogramm: bis Mitte dieses Jahrzehnts jährlich doppelt so viel an Erneuerbaren ausbauen wie jetzt, schneller aus der Kohle aussteigen, ab 2030 nur noch emissionsfreie Autos zulassen und einen CO2-Preis, durch den Investitionen in klimaneutrale Produktionsweisen belohnt werden, Klimaschädigung wird dagegen teurer.
Das wollen wir in einer neuen Bundesregierung umsetzen. Wir werden unser Land auf die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens ausrichten und das Klimaschutzgesetz entsprechend ändern. Dazu zählt auch die Festlegung konkreter Reduktionsziele für den gesamten Zeitraum bis zur Erreichung von Klimaneutralität über alle Sektoren. Wir haben als politisch Verantwortliche die Aufgabe, nicht nur in kurzfristigen Zyklen zu denken, sondern Grundrechte langfristig zu garantieren. So wollen wir handeln.“
„Auch das niedersächsische Klimaschutzgesetz greift zu kurz“
Niedersachsens Grünen-Landesvorsitzende Anne Kura sieht das ähnlich: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Meilenstein für die deutsche Klimapolitik, weil es erstmals den Anspruch künftiger Generationen auf wirksame Klimaschutzmaßnahmen festschreibt. Es macht klar: unzureichender Klimaschutz verletzt die Freiheitsrechte der Kläger*innen. Mit dem halbherzigen klimapolitischen Duchwursteln muss es jetzt endgültig vorbei sein.“
Mit dem Richterspruch aus Karlsruhe sei eindeutig geklärt, dass die aktuell handelnde Generation nicht das Recht habe, die erforderlichen Maßnahmen und damit auch die Kosten einfach auf künftige Generationen zu verschieben. „Nach uns die Sintflut war gestern und das ist die wahrlich historische Dimension dieses Urteils“, meint Anne Kura.
Auch wenn sich das Urteil formal auf die fehlenden klimapolitischen Maßnahmen im Klimaschutzgesetz des Bundes bezieht, habe es selbstverständlich auch Auswirkungen auf das Land: „Das niedersächsische Klimagesetz ist keinen Deut besser als das Bundesgesetz und muss jetzt selbstverständlich ebenfalls nachgebessert werden“, fordert Kura.
Wir fordern eine Solarpflicht mindestens für Neubauten und einen zügigen Ausbau der Windkraft als Sofortmaßnahmen auf Landesebene.
Wie wir vor Ort handeln und bessere Umwelt- und Klimapolitik in Lilienthal bis 2030 auf sichere Füße stellen wollen, ist in unserem Programm Lilienthal2030 nachzulesen.