Der niedersächsische Finanzminister will mit einer Vergleichsvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und Erdöl- sowie Erdgasförderunternehmen Rechtsstreitigkeiten ausräumen. Schnellstmöglich soll daher für die in Niedersachsen abgabepflichtigen Unternehmen die Niedersächsischen Verordnung über die Feldes- und die Förderabgabe (NFördAVO) geändert und verkündet werden sowie anhängige Rechtsbehelfe zurückgenommen werden. Nach dem Willen des Ministers soll über den Antrag, der vom 12.1.2021 datiert, bereits im Januarplenum des Niedersächsischen Landtags abschließend beraten werden.
Die Änderungen der NFördAVO sehen eine rückwirkende Befreiung der Bodenschätze Erdöl und Naturgas (Erdgas und Erdölgas) von der Förderabgabe für das Jahr 2020 sowie die Senkung der Abgabesätze für die Bodenschätze Erdöl und Naturgas für die Jahre bis 2030 auf ein Minimalniveau unter Beibehaltung von Sonderregelungen vor.
Die Kreistagsfraktion Bündnis90/Die Grünen schließt sich der Forderung der Grünen im niedersächsischen Landtag an, die geplante Eilentscheidung in dieser Woche im Landtag von der Tagesordnung abzusetzen. So sind die Sonderregelungen, wodurch die tatsächliche Höhe der Förderabgabe in den meisten Fällen deutlich niedriger ausfällt als von der Regierung vor den Parlamentsausschüssen angegeben, unklar. Auch die Begründung, warum ein Vergleich mit den betroffenen Unternehmen geschlossen werden sollte – eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Greifswald (Urteil v. 25.10.2017 – OVG 2 K 121/15) –, ist für eine so weitreichende Entscheidung zu schwach. Die Vergleichbarkeit des entschiedenen Sachverhalts mit der Situation in Niedersachsen ist in der Antragsbegründung nicht dargelegt.
Das Rechtsgutachten für die Situation in Niedersachsen, dessen Zustandekommen die Regierung nicht näher erläutert, wird streng vertraulich gehalten, enthält aber wohl keine Angaben über die Folgekosten der Öl- und Gasförderung für Umweltschäden und den späteren Rückbau. Besonders bitter:
Für den Fall, dass vor 2030 die NFördAVO zum Nachteil der Unternehmen geändert wird, wird ein Kompensationsmechanismus in Gang gesetzt. Die Gegenleistung der Unternehmen: Sie verpflichten sich, alle eingereichten Klagen und Rechtsbehelfe zurückzunehmen und auch künftig auf deren Einlegung zu verzichten.
Die Kreistagsfraktion hält die Vorgehensweise des Ministers und der niedersächsischen Regierung wegen der absehbaren Folgen des Vergleichs und der geänderten NFördAVO für unvertretbar:
„Ein Rechtsgutachten, das streng vertraulich behandelt wird, muss als Begründung für einen Deal herhalten, der das Land Niedersachsen die Wahnsinnssumme von 250 Mio. € kosten wird. Dabei tun nicht nur die Mindereinnahmen richtig weh, sondern auch, dass damit die Klimapolitik ganz empfindlich getroffen wird und der Ausstieg aus der Öl- und Gasförderung sicher nicht gelingen kann, wenn die Förderung fossiler Energieträger verbilligt und die Ausbeutung der Rohstoffvorkommen weiterhin attraktiv bleibt. Hier müssen Abgeordnete voll transparent infor- miert sein, um eine so weitreichende Entscheidung treffen zu können.“
Erika Simon, Abgeordnete im Osterholzer Kreistag