Die Mehrheitsgruppe lehnt eine Einzelfallentscheidung zur Freiflächenphotovoltaik also ab. Die Argumente: Bei einer Einzelfallentscheidung würde man Präzedenzfälle schaffen, die weitere Einzelfallentscheidungen nach sich ziehen könnten! Klingt ein bisschen nach Arbeitsverweigerung, was umso verwunderlicher ist, als die klamme Gemeinde durch die Akzeptanzabgabe und die Gewerbesteuereinnahmen finanziell profitieren könnte. Und wertvolles Ackerland würde verloren gehen!
Zur Einordnung: Böden mit weniger als 40 Bodenpunkten gelten als ertragsarm und in diesem Fall liegen Werte von unter 25 vor. Auch Grünland muss hier gedüngt werden, um Ertrag zu erzielen – mit entsprechenden Folgen für Natur und Grundwasser. Zudem emittiert der Boden unserer Region durch bakterielle Zersetzung des Torfs, als Folge der Entwässerung, große Mengen an Treibhausgasen. Ein Solarpark nahe des Umspannwerkes würde die Bilanz der Fläche – durch Einsparung von CO2 bei der Stromerzeugung – ins Netto-Minus kehren. Und die Natur könnte leiden!
Tatsache ist jedoch: In einer groß angelegten Studie, die die Biodiversität innerhalb von Freiflächen-PV-Anlagen in Deutschland untersucht hat, wurde belegt, dass dort, weil nicht mehr gedüngt und gespritzt wird, wesentlich mehr heimische Wildpflanzen wachsen. In der Folge wurden mehr Insekten und damit auch mehr Insektenfresser, also Vögel, Fledermäuse, Reptilien und Kleinsäuger als in den umgebenden landwirtschaftlich genutzten Flächen nachgewiesen – sogar einige stark gefährdete Arten. Kurz: Bei fachgerechter Pflege gewinnt die Natur. Bleibt der optische Aspekt. Was ist dem Autofahrer an der L 133 zuzumuten? Noch gibt es wenige E-Autofahrer, denen der Anblick eines Solarparks vielleicht angenehmer ist, als der einer Tankstelle (oder einer Raffinerie), aber es werden immer mehr.
Dr. Maria Blondeau, Lilienthal
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