Zusammenfassung:
Lilienthal soll als Wirtschaftsstandort gezielt nachhaltig wachsen: Neue Gewerbebetriebe sollen ökologisch ausgerichtet sein, hochwertige Arbeitsplätze schaffen und zur klimafreundlichen Entwicklung der Gemeinde beitragen.
Das geplante Gewerbegebiet Feldhausen 3 soll deshalb auf forschungs- und wissensintensive Unternehmen ausgerichtet werden, während flächenintensive Nutzungen wie Logistik ausgeschlossen bleiben. Vorgesehen sind nachhaltige Bauweisen mit nachwachsenden Rohstoffen, Begrünung, Energieautarkie und verbindlichen Pflanz- und Klimaschutzauflagen. Flächen sollen effizient genutzt, Bodenversiegelung minimiert und – wo unvermeidbar – ausgeglichen werden. Erbpachtmodelle, klare Nutzungsfristen und städtebauliche Verträge sollen sicherstellen, dass ökologische Standards dauerhaft eingehalten werden.
Aus unserem Programm:
Die Gemeinde Lilienthal will als Wirtschaftsstandort noch attraktiver werden. Zusätzliche Gewerbebetriebe sollen auf Basis der ökologischen Nachhaltigkeit gezielt angelockt werden. Dabei hilft die bereits vorhandene Glasfaserinfrastruktur. Das neu geplante Gewerbegebiet Feldhausen 3 – wie auch weitere – soll wie folgt als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden:
Betriebe: Vorrangig sollen Betriebe des Bereichs Forschung, Entwicklung, Ingenieurwesen mit hohem Arbeitsplatzbedarf angeworben werden. Dabei lassen sich die Nähe zur Universität, die gute Anbindung an Lilienthal und die hohe Lebensqualität auf der Habenseite verbuchen. Flächenintensive Betriebe wie Logistik sollen ausgeschlossen werden.
Bauliche Maßnahmen: Bebauungspläne enthalten Vorgaben zur Neuanpflanzung und Schutz von vorhandenen Bäumen. Neue Bepflanzungen sind verbindlich festzuschreiben, inklusive Standort, Wuchshöhe und Schattenwurf-Betrachtung im Hinblick auf Photovoltaik. Externe Fachplanung (Forstwirte, NABU, BUND o.ä.) soll bei Bedarf hinzugezogen werden. Die geplanten Gebäude sollen hauptsächlich aus nachwachsenden Rohstoffen bestehen, sowie begrünt und energetisch autark sein. Das Gewerbegebiet sollte über integrierte Gehölz- und Blühflächen verfügen und vorrangig ökologisch orientierte Unternehmen ansprechen. Der bauliche Hitzeschutz muss mitgedacht werden.
Flächennutzung: Wenn künftig Gewerbeflächen verkauft werden, muss gewährleistet sein, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (drei Jahre) die Flächen entsprechend genutzt werden. Nicht mehr genutzte Flächen aufgrund von Betriebsaufgaben oder -verlagerungen müssen spätestens nach drei Jahren an einen neuen Nutzer verkauft oder an die Kommune zurückgegeben werden. Wir empfehlen grundsätzlich Erbpacht auf 99 Jahre statt Verkauf.
Versiegelung: Unbebaute Flächen, insbesondere Parkflächen, sollen wasserdurchlässig bleiben. Großflächige Bodenversiegelung wird vermieden; statt Neubau von Parkflächen nutzen wir versiegelte Flächen besser aus oder setzen auf Aufstockung. Neue Bodenversiegelungen müssen durch Entsiegelungen an anderer Stelle ausgeglichen werden, um dem Klimaschutzziel „Netto Null“ gerecht zu werden. Hierzu empfehlen wir die Teilnahme am deutschlandweiten Wettbewerb „abpflastern„. An diesem nehmen Städte und Gemeinden zu einem freundschaftlichen Wettstreit zur Entsiegelung von Flächen teil – die Anwohner*innen können sich direkt daran beteiligen.
Städtebauliche Verträge: Wo Bebauungspläne nicht alle Aspekte regeln können, nutzen wir städtebauliche Verträge, um ökologische Anforderungen langfristig sicherzustellen.
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